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Pressestimmen
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Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes
Die Basis für sichere und gesunde Arbeitsplätze ist eine gut funktionierende innerbetriebliche Arbeits- und Gesundheitsschutzorganisation.
veröffentlicht am 01.03.2016 in News der DRK Service GmbH
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So löscht man einen Papierkorb
15 Teilnehmer aus dem ganzen Bundesgebiet sind nach Lindau gekommen, um sich auf Einladung der Lindauer Firma Economed zu Brandschutzbeauftragten weiterbilden zu lassen.
veröffentlicht am 19.03.2016 in Lindauer Zeitung
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Prospekte
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GDA-ORGAcheck Korrespondenz- und Informationsdokumentation zum GDA-ORGAcheck
Mit Inkrafttreten des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) im Jahre 1996 hat der Arbeitsschutz in Deutschland eine nachhaltige Weiterentwicklung erfahren. Dabei muss der Arbeitgeber nicht nur alle erforderlichen Maßnahmen zur Wahrung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit treffen. Vielmehr ist der Arbeitgeber darüber hinaus verpflichtet, zur Planung und Durchführung dieser Maßnahmen für eine geeignete Organisation zu sorgen, die Aktivitäten dazu in die Führungsstrukturen einzubinden und dafür Sorge zu tragen, dass die o.g. Maßnahmen bei allen Tätigkeiten beachtet werden (§ 3 Abs. 2 ArbSchG).
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Links
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Mediathek für Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung
http://www.arbeitsschutzfilm.de/mediathek/
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Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik
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Essays
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Pflichtenübertragung im Arbeitsschutz Merkblatt (keine Rechtsberatung)
Übertragung von Verantwortlichkeiten zur Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes unter Anwendung des datenbankbasierten Portals.
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DGUV Teil 8 DGUV V 2 im Rahmen der Pflichtenübertragung mit economed
Die DGUV V 2 unterstützt in ihrer Funktion die Umsetzung der spezifischen Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Unabhängig vom gewählten Betreuungsmodell, die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Arbeitsmediziner können im Rahmen ihres Auftrages den Unternehmer nicht von den nachfolgenden Pflichten des Arbeitgebers entlasten, diese obliegen ihm weiterhin selbst.
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Filme
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GDA-ORGAcheck: Gefährdungsbeurteilung
Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz ist eine beherrschbare Aufgabe. Die Gefährdungsbeurteilung gelingt am besten, wenn sie in die Gesamtorganisation des Betriebes eingebettet, systematisch und regelmäßig durchgeführt und für die Unterweisung der Beschäftigten genutzt wird. Sechs Prozessschritte sind dabei wesentlich. Arbeitsschutz mit Methode – zahlt sich aus, für die Beschäftigten, für das Arbeitsklima, die Qualität der Produkte, die Sozialversicherungen aber auch für die Wirtschaftlichkeit ihres Unternehmens.
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GDA-ORGAcheck: Fremdfirmen und Lieferanten
Durch Fremdfirmen (z. B. Sub- bzw. Nachunternehmen, Wartungsfirmen) und Lieferanten können auf dem Betriebsgelände oder auch auf Baustellen besondere Gefährdungen entstehen. Deshalb müssen auch diese Personen die betrieblichen Arbeitsschutzregelungen kennen und beachten.