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GDA-ORGAcheck: Verantwortung, Aufgabenübertragung und Kontrolle
Jeder Arbeitgeber ist für den Arbeitsschutz verantwortlich. Daneben können auch Führungskräfte verantwortlich sein und der Arbeitgeber kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich Verantwortung übertragen. Es ist aber auch erforderlich, sich von der Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben zu überzeugen.
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GDA-ORGAcheck: Unterweisung der Beschäftigten
Nur Beschäftigte, die über Gefährdungen an ihrem Arbeitsplatz und ihre Pflichten im Arbeitsschutz informiert sind und die erforderlichen Maßnahmen und betrieblichen Regeln kennen, können sicher und gesundheitsgerecht arbeiten.
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GDA-ORGAcheck: Fremdfirmen und Lieferanten
Durch Fremdfirmen (z. B. Sub- bzw. Nachunternehmen, Wartungsfirmen) und Lieferanten können auf dem Betriebsgelände oder auch auf Baustellen besondere Gefährdungen entstehen. Deshalb müssen auch diese Personen die betrieblichen Arbeitsschutzregelungen kennen und beachten.
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GDA-ORGAcheck: Gefährdungsbeurteilung
Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz ist eine beherrschbare Aufgabe. Die Gefährdungsbeurteilung gelingt am besten, wenn sie in die Gesamtorganisation des Betriebes eingebettet, systematisch und regelmäßig durchgeführt und für die Unterweisung der Beschäftigten genutzt wird. Sechs Prozessschritte sind dabei wesentlich. Arbeitsschutz mit Methode – zahlt sich aus, für die Beschäftigten, für das Arbeitsklima, die Qualität der Produkte, die Sozialversicherungen aber auch für die Wirtschaftlichkeit ihres Unternehmens.