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GDA-ORGAcheck Korrespondenz- und Informationsdokumentation zum GDA-ORGAcheck
Mit Inkrafttreten des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) im Jahre 1996 hat der Arbeitsschutz in Deutschland eine nachhaltige Weiterentwicklung erfahren. Dabei muss der Arbeitgeber nicht nur alle erforderlichen Maßnahmen zur Wahrung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit treffen. Vielmehr ist der Arbeitgeber darüber hinaus verpflichtet, zur Planung und Durchführung dieser Maßnahmen für eine geeignete Organisation zu sorgen, die Aktivitäten dazu in die Führungsstrukturen einzubinden und dafür Sorge zu tragen, dass die o.g. Maßnahmen bei allen Tätigkeiten beachtet werden (§ 3 Abs. 2 ArbSchG).