economed im Betrieb. Gefährdungsbeurteilung.
zuletzt geändert am 01. Oktober 2014
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber dazu, für alle Arbeitsplätze eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Diese Verpflichtung ist unabhängig von der Beschäftigtenzahl.
Die systematische Durchführung bzw. Ausgestaltung der Gefährdungsbeurteilung ist die Basis für eine wirksame Prävention arbeitsbedingter Unfall- und Gesundheitsgefahren.
Trotz klarer gesetzlicher Verpflichtung und eindeutigen Regelungen wird die Gefährdungsbeurteilung noch nicht flächendeckend und in der erforderlichen Tiefe und Qualität durchgeführt.
Wir stellen unseren Kunden ein Verfahren zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung und deren Dokumentation im Unternehmen zur Verfügung, damit verlässliche Aussagen festlegt und die Umsetzung der Gefährdungsbeurteilungen durchführt werden können.
Die Gefährdungsbeurteilung ist entscheidend für die Verringerung von Arbeitsunfällen und berufsbedingten Krankheiten. Durch die Gefährdungsbeurteilung ist der Arbeitgeber in der Lage, die notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit ihrer Arbeitnehmer zu ergreifen. Die Orientierung bei der Gefährdungsbeurteilung erfolgt an sogenannten Gefährdungsfaktoren, denen wiederum Gefährdungsmerkmale zugeordnet sind. Die Leitlinie zur Gefährdungsbeurteilung und deren Dokumentation ist ein wesentliches Element bei der Erreichung des übergeordneten Ziels der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA), die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten durch einen effizient und systematisch wahrgenommenen Arbeitsschutz zu verbessern und zu fördern. Die systematische Durchführung bzw. Ausgestaltung der Gefährdungsbeurteilung ist die Basis für eine wirksame Prävention arbeitsbedingter Unfall- und Gesundheitsgefahren.
economed bildet die Gefährdungsbeurteilung nach den Anforderungen der GDA-Leitlinie ab und sorgt dafür, dass die Gefährdungsbeurteilung „angemessen durchgeführt“ wird. Die angemessene Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung kann entweder über das System-Portal abgebildet oder in Form einer Druckversion der Behörde vorgelegt werden.
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung am Arbeitsplatz ist ein wesentliches Element bei der Erreichung des Ziels, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten durch einen effizient und systematisch wahrgenommenen Arbeitsschutz – ergänzt durch Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung – zu erhalten, zu verbessern und zu fördern. Arbeitsbedingten psychischen Belastungen kommt eine hohe Bedeutung für das Gesundheits- und Krankheitsgeschehen zu. Insoweit ist es wichtig, eine breite, adäquate Berücksichtigung psychischer Belastung bei der Arbeit im betrieblichen Arbeits-und Gesundheitsschutz zu befördern. Das Thema „Psychische Belastung“ ist gleichwertig neben den technischen, chemischen, biologischen und ergonomischen Fragestellungen. Wir nehmen für Sie die Lotsenfunktion wahr, das heißt, wir stellen den Unternehmen unsere fachbezogenen Kenntnisse als Wegweiser und Berater zum Thema psychische Belastung zur Verfügung und begleiten das Thema in den einzelnen Phasen. Vom orientierenden Verfahren über das Screening bis zum Expertenverfahren.
Wir begleiten Sie von der systematischen Ermittlung der psychischen Belastung bis hin zur fachlichen Beurteilung der einzelnen Belastungsfaktoren. Auf Wunsch erfolgt eine fachliche Begleitung der notwendigen betrieblichen Maßnahmen bei der Umsetzung mit vertiefender Beratung bei individuellen bzw. personenbezogenen Problemstellungen.