Datenschutz

Leistungen

Für den betrieblichen Datenschutz ist eine ganzheitliche, systematische Herangehensweise gefordert, die organisatorische, technische und rechtliche Aspekte integriert. Nur durch eine umfassende Umsetzung dieser Maßnahmen können Unternehmen sicherstellen, dass personenbezogene Daten angemessen geschützt und alle relevanten Datenschutzstandards aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erfüllt werden.

Ein betrieblicher Datenschutz bietet zahlreiche Vorteile, die den Schutz sensibler Daten gewährleisten und gleichzeitig die Integrität und Reputation des Unternehmens stärken.

Datenschutzbeauftragter und Datenschutzmanagementsystem - Ihr Mehrwert mit uns.

  • Rechtssicherheit: Ein umfassendes Datenschutzkonzept stellt sicher, dass das Unternehmen alle geltenden Datenschutzgesetze und -vorschriften einhält, was rechtliche Risiken und mögliche Strafen minimiert.
  • Schutz sensibler Daten: Es gewährleistet die Sicherheit personenbezogener und geschäftlicher Daten vor unbefugtem Zugriff, Missbrauch oder Verlust, was die Vertraulichkeit und Integrität der Informationen schützt.
  • Vermeidung von Datenpannen: Durch klare Richtlinien und regelmäßige Kontrollen werden potenzielle Schwachstellen identifiziert und behoben, um Datenpannen zu verhindern.
  • Stärkung des Kundenvertrauens: Ein transparentes und robustes Datenschutzkonzept zeigt den Kunden, dass das Unternehmen ihre Daten ernst nimmt, was das Vertrauen stärkt und die Kundenbindung erhöht.
  • Wettbewerbsvorteil: Unternehmen, die hohe Datenschutzstandards einhalten, können sich als verantwortungsvolle und vertrauenswürdige Partner positionieren, was einen Wettbewerbsvorteil verschafft.
  • Schnelle Reaktion auf Datenschutzvorfälle: Mit einem klaren Notfallplan und festgelegten Prozessen für den Umgang mit Datenschutzvorfällen kann das Unternehmen schnell und effektiv reagieren, um Schäden zu minimieren.
  • Kosteneinsparungen: Die Implementierung präventiver Maßnahmen zur Vermeidung von Datenpannen und -missbrauch reduziert potenzielle Kosten durch Bußgelder, Schadensersatzforderungen und Wiederherstellungsaufwand.
  • Schulung und Sensibilisierung: Das Konzept beinhaltet Schulungen für Mitarbeiter, um ein Bewusstsein für Datenschutzanforderungen zu schaffen und die richtige Handhabung von Daten zu fördern.

Datenschutz

Ein prozessorientiertes Datenschutzkonzept ist entscheidend, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Verantwortung und klare Aufgabenübertragung sind hierbei von essenzieller Bedeutung. Die Überwachung des Datenschutzes erfordert qualifizierte Mitarbeiter, die eine umfassende Qualifikation für den Datenschutz besitzen. Risikobewertungen zum Datenschutz sind unabdingbar, um potenzielle Schwachstellen zu identifizieren und angemessene Schutzmaßnahmen zu implementieren.

Wir bieten wir Ihnen eine geeignetes Verfahren zur Dokumentation der relevanten Datenschutzanforderungen. Von der Erfassung eines Verzeichnis zu den betrieblichen Verarbeitungstätigkeiten bis hin zum Löschkonzept, damit Ihr Unternehmen auch in diesem Bereich optimal aufgestellt ist.

Vertrauen Sie auf unsere Expertise und lassen Sie sich von uns professionell beraten und betreuen, um datenschutzrechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

Lernen Sie unser umfassendes Angebot kennen, welches Ihnen die Anforderungen umsetzt

  • Zurverfügungstellung einer SaaS-Datenbankstruktur zur Erfassung von Datenschutzanforderungen nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
  • Datenschutzbeauftragte, Datenschutzkoordinatoren
  • Verarbeitungsverzeichnis
  • Complianceprüfung
  • Risikoermittlung und Datenschutzfolgenabschätzung
  • Risikoermittlung
  • Risikomonitoring
  • Evaluierung
  • Protokoll, Berichts- und Dokumentationswesen
  • Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung
  • Informationspflichten und Betroffenenrechte
  • Datenschutz-Meldewesen
  • Löschkonzept
  • Unterweisung und Qualifizierungen
  • Terminplanung / -überwachung
  • Kennzahlen und Statistik
  • Der Datenschutzbeauftragte überwacht schwerpunktmäßig die Einhaltung der datenschutz-rechtlichen Vorschriften und den datenschutzkonformen Umgang mit personenbezogenen Daten im Unternehmen. In diesem Zusammenhang erfüllt der Datenschutzbeauftragte gem. Art. 39 DS-GVO die folgenden Aufgaben:

    • Erarbeitung eines Datenschutzkonzeptes unter Mitwirkung des Datenschutzverantwortlichen
    • Unterrichtung über die bestehenden datenschutzrechtlichen Pflichten und Beratung bei der Lösung datenschutzrechtlicher Fragen
    • Überwachung und Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften (DS-GVO, BDSG sowie weitere Rechtsvorschriften) sowie der unternehmenseigenen Datenschutzbestimmungen inkl. Zuweisung von Zuständigkeiten und Sensibilisierung von Mitarbeitern
    • Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde und Zuständigkeit für die vorherige Kommunikation datenschutzrechtlicher Fragen an die Aufsichtsbehörde
    • Ansprechpartner für betroffene Personen und Mitarbeiter zu allen mit der Verarbeitung ihrer Daten und mit der Wahrnehmung ihrer Rechte zusammenhängenden Vorgänge
    • Risikobeurteilung zur Datenschutzstruktur, Maßnahmen der Datenverarbeitung, Sicherstellung der Betroffenenrechte und Handhabung von Datenschutzverletzungen
    • Jährlicher Datenschutzbericht

    Darüber hinaus leistet der Datenschutzbeauftragte/-koordinator eine beratende und unterstützende Funktion an folgenden datenschutzrelevanten Aufgaben:

    • Erstellung und Führung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DS-GVO)
    • Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35 DS-GVO) und Überwachung ihrer Durchführung
    • Dokumentationen zur Erfüllung der umfassenden Nachweispflicht
    • Unterstützung bei der Melde- und Benachrichtigungspflicht bei Datenschutzverletzungen
    • Erfüllung der Betroffenenrechte (Recht auf Auskunft, Berichtigung, Einschränkung oder Löschen von Daten)

    Der Datenschutzbeauftragte trägt bei der Erfüllung seiner Aufgaben dem mit den Verarbeitungsvorgängen verbundenen Risiko gebührend Rechnung, wobei er die Art, den Umfang, die Umstände und die Zwecke der Verarbeitung berücksichtigt.